Das LBA musste sich in der letzten Woche viel Kritik anhören. Der Test für den EU-Kompetenznachweis sei viel zu einfach, heißt es von unterschiedlichen Seiten. Wir erklären, warum der Test so einfach ist.

Der Aufbau

Zunächst müssen Trainingsfragen mit 20 Multiple-Choice-Aufgaben beantwortet werden. Wenn Sie mindestens 75 % dieser Aufgaben richtig beantworten, schalten Sie die eigentliche Prüfung frei. Während der Beantwortung der Trainingsfragen können Sie sehen, ob Sie richtig oder falsch geantwortet haben und die Angabe ggf. berichtigen.

Es ist also nicht wirklich erforderlich die vom LBA angedachten 3 Stunden für die Lernmaterialien aufzuwenden.

Diese beschäftigen sich mit den Testthemen

  • Luftrecht und Sicherheit
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren
  • Allgemeine UAS-Kunde

Die Prüfung selbst besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen. Auch hier gilt 75  % (also 30 Fragen) müssen richtig beantwortet werden. Dabei gibt es sowohl im Training als auch bei der Prüfung jeweils ein sehr großzügiges Zeitlimit.

Sollte man mal nicht weiterwissen, ist die Antwort auch nur eine Google-Suche entfernt. Eine „Mogelkontrolle“ gibt es nicht. Das ist für viele ein Grund den Sinn hinter dieser „Prüfung“ zu hinterfragen.

Warum so leicht?

Seit der neuen EU-Drohnenverordnung müssen alle Drohnenpiloten mindestens einen EU-Kompetenznachweis besitzen. Es sei denn, die Drohne ist explizit als Spielzeug gekennzeichnet. Mit dem EU-Kompetenznachweis kann dann in der Betriebskategorie OFFEN A1 und A3 geflogen werden. Mehr dazu hier.

Das LBA hat kein Interesse daran durch schwere Prüfungen unnötige Hürden für Piloten zu setzen. Insbesondere, wenn es sich um Fernpiloten handelt, die beabsichtigen in der Kategorie OFFEN zu fliegen. Denn in dieser Kategorie gilt das Verletzungsrisiko und Kollisionsrisiko allgemein als sehr gering. Der Test soll vielmehr eine Anregung sein, sich mit den Themen zu beschäftigen. Selbst bei einer Google-Suche kann man etwas lernen.

Zudem wissen die meisten Piloten bereits, was sie dürfen und was nicht. In der Regel schon allein aus Eigeninteresse, da ein Verstoß mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Das LBA hat im Rahmen eines Spiegel-Interviews schon auf derart Kritik geantwortet. Hier zu lesen.

Voraussichtlich wird sich an der Art und Weise des Tests nichts ändern. Er ist zurzeit noch kostenlos unter https://lba-openuav.de/einstieg/ machbar.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Beantwortung der Fragen,

Ihr FlyNex Team

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