Elon Musk bringt mit seinem Großprojekt viel Aufregung nach Brandenburg. Im Sommer 2021 soll bereits der neue Tesla-SUV „Model Y“ auf dem Laufband produziert werden. Ein ambitionierter Plan, passend für Elon Musk.

Dazu wird in der brandenburgischen Grünheide die Gigafactory 4 gebaut. Also eine gigantische Autofabrik mitten im 300 Hektar großen Wald. Es sollen hierzu bis Ende Februar rund 90 Hektar gerodet werden.

Am Donnerstag begannen die Rodungen. Schon am darauffolgenden Samstag stoppte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Maschinen. Die Grüne Liga Brandenburg hatte eine Beschwerde eingereicht. 40 Hektar Wald sind bereits in den wenigen Tagen geholzt worden.

Definitiv ein spannendes Thema, das von der Luft aus beobachtet werden kann. Viele Piloten aus der Region sind vor Ort gewesen, um eigene exklusive Bilder zu ergattern.

Wir zeigen Ihnen, wann Sie Ihre Drohne im Gigafactory 4 Gebiet einsetzen dürfen und wie unsere Map2Fly Ihnen verrät, was Sie beachten müssen.

Der Flug über die Gigafactory 4

Das Großprojekt erstreckt sich über das dargestellte Gebiet. Es befindet sich in Grünheide an der A10 südöstlich von Berlin.

Für das Gebiet sind zwei Behörden zuständig. Zum einen das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, zum anderen die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg.

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Abteilung 4, Referat 44

Postfach 601161

14411 Potsdam

Tel.: + 49 331 866-0

Fax: + 49 331 866-8368

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Derzernat 42, Luftaufsicht, Erlaubnisse

Mittelstraße 5/ 5a

12529 Schönefeld

Tel.: + 49 3342 4266-4200

Fax: + 49 3342 4266-7612

Wer hier fliegen möchte, muss folgende Dinge beachten. Sie können sich alle angezeigten Regelungen auch selbst in unserer Map2Fly anzeigen lassen – kostenfrei und unverbindlich!

Welche Regelungen gelten hier?

Kontrollzonen:

Ein Teil des Gebiets gilt als Kontrollzone. Dort gilt: Ab einer Flughöhe von 50m gilt ein generelles Betriebsverbot. Sollten Sie über 50m fliegen wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde. Ab einer Flughöhe von 50m ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle einzuholen, NfL 1-1197-17 ist einzuhalten.

Warnungen:

Es gilt einen Sicherheitsabstand zu Land-, Kreis- und Gemeindestraßen zu halten. Der Straßenverkehr darf nicht behindert werden

Das Gleiche gilt für öffentliche Verkehrswege, die durch den Wald führen. Der Wald selbst ist ein Forstgebiet – deshalb ist das gesamte Gebiet grün hinterlegt. Dazu später mehr.

Betriebsverbot:

100m um und über Autobahnen darf nicht ohne Sondererlaubnis geflogen werden. Am westlichen Rand des Gebietes liegt die A10. Hier also aufpassen.

Der geschwungene, blau hinterlegte Weg durch das Gebiet ist ein Bahngleis. Rechts oben ist schwach ein Kreis zu erkennen. Das ist der Bahnhof Fangschleuse. Auch hier gilt, dass ohne Sondererlaubnis weder der Bahnhof noch die Schienen im Umkreis von 100m beflogen werden dürfen.

Genehmigungen:

Die grüne Untermalung verrät: Das Gebiet ist ein Forstgebiet. Für Start und Landung benötigen Sie die öffentliche oder privatrechtliche Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten des Forstgebietes.

Zusätzlich gelten die bekannten Regelungen:

  • nur bei Tag fliegen
  • nicht höher als 100m fliegen
  • entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen
  • bei einer Drohne über 250g eine Plakette/Kennzeichnung (Name und Adresse des Eigentümers)
  • bei Drohnen über 2kg Gewicht benötigen Sie einen „Drohnen-Führerschein“ auch Kenntnisnachweis genannt
  • ab 5kg muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen

Möchten Sie über das Gebiet fliegen empfehlen wir Ihnen bei den zuständigen Behörden eine Sondererlaubnis einzuholen. Nutzen Sie für den Antrag den Risikorechner SORA GER.

Wer kriegt denn eine Genehmigung?

Grundsätzlich kann jeder bei der Behörde eine Genehmigung mit den entsprechenden SORA- und Flug-Informationen beantragen. Genehmigungen können von gewerblichen und privaten Drohnen-Piloten angefragt werden.

Das Prinzip der Genehmigung dient dazu, Gefahren und Risiken durch Unbemannte Fluggeräte zu minimieren. Hierzu wird geprüft, welche Risiken bestehen könnten und welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden, um Gefahren zu vermeiden.

Wenn man also als privater Drohnen-Pilot fliegen möchte, sollte man sich selbst absichern und vorher eine Genehmigung bei der LuBB (Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg) holen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen helfen und wünschen guten Flug!

Ihr FlyNex Team

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