Fotos von Oben sind ein echter Hingucker. Für Drohnen-Fans ist es ein Klacks, aus einer völlig neuen Perspektive das eigene Häuschen oder sein Viertel zu fotografieren. Die Aufnahmen der Drohnenkameras sind oft beeindruckend schön und ermöglichen ausgefallene Aufnahmewinkel. Es folgt das große Aber: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang und die Verarbeitung personenbezogener Daten. Und genau das ist der Fall, wenn man mit seiner Drohne unbeabsichtigt Fotos von fremden Personen in der Nachbarschaft macht. Denn es handelt sich nach der DSGVO um personenbezogene Daten, sobald diese Daten sich auf eine „identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“. Die DSGVO verbietet die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Es sind allerdings Ausnahmen möglich. Das bedeutet, dass es sich hier um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt handelt.

Was heißt das?

Trotz der neuen technischen Möglichkeiten vergisst man schnell, dass auch beim Drohnenflug Datenschutz und Privatsphäre eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere – aber nicht nur – die Nutzung von Drohnen mit angebrachten Kameras unterliegen besonderen Einschränkungen. Der Grund: Einerseits können natürlich durch eine Drohnenkamera personenbezogene Daten erhoben werden. Zum Beispiel in Form eines Fotos des Nachbarn beim Sonnenbaden. Andererseits ist das Be- oder Überfliegen eines anderen Grundstücks abhängig von der Erlaubnis des Besitzers oder Eigentümers. Kurzum: So wie man vorher fragen sollte, wenn man fremde Wohnzimmer von der Straße aus fotografieren möchte oder  in einem fremden Garten spazieren möchte, sollte man dies auch bei Drohnenaufnahmen machen.

Wann sind Drohnen-Bilder von Personen erlaubt?

Sie brauchen sich keine Sorgen machen, wenn Sie Bilder im familiären oder privaten Umfeld anfertigen. Auch Piloten, die zur Anfertigung von Bildern für familiäre Veranstaltungen (wie z.B. eine Hochzeit) beauftragt wurden, sind geschützt. Dabei muss beachtet werden, dass die Aufnahmen ausschließlich in der privaten Sphäre bleiben und kein öffentlicher Bereich mitaufgezeichnet wird. Bei der Aufnahme von Menschenmengen, bei dem der Drohnenpilot und die abgebildeten Personen keinen Vertrag ausgehandelt haben, kann der Drohnenbetreiber die Aufnahmen mit einer guten Begründung rechtfertigen. Dazu muss im Streitfall festgestellt werden, dass das Interesse des Piloten, über dem der abgebildeten Personen liegt. Ein Beispiel wären die Bildaufnahmen auf Festivals für Werbezwecke. Bei Aufnahmen von Kindern fällt eine Interessensabwägung oft zugunsten der Kinder aus. Allgemein gilt: Stimmen die abgebildeten Personen zu oder gibt es einen Vertrag, dann ist die Aufnahme unbedenklich. Von der Verbreitung erstellter Bilder, in denen Personen erkennbar sind, beispielsweise über das Internet, raten wir ausdrücklich ab. Selbst eine indirekte Identifizierbarkeit kann rechtliche Schwierigkeiten bringen. Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn die Personen unscharf oder so klein sind, dass sie nicht erkennbar sind. Im Zweifelsfall können Bildbearbeitungsprogramme helfen. Für den Fall, dass man sich über fremdem Privatgelände mit seiner Drohne bewegen möchte, ist Fragen der beste Weg. Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers ist auch hier möglicher Ärger oder auch Verwirrung über fremde Drohnen im Vorfeld aus dem Weg geräumt.

Was ist der Europäische Datenschutztag?

Der 28. Januar wurde im Jahr 2006 vom Europarat als Datenschutztag ernannt. Seit 2007 erinnert der Europäische Datenschutztag daran, dass im Jahr 1981 das „Übereinkommen 108“ unterzeichnet wurde. Das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist die erste Europaratskonvention, die sich dem Thema Datenschutz widmet und verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der elektronischen Datenerarbeitung. Im Jahr 2008 schlossen sich die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada der Vereinbarung an. Außerhalb Europas ist der Europäische Datenschutztag als Data Privacy Day bekannt. Ziel ist es, die Menschen für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und die Bedeutung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte hervorzuheben. Auch Drohnen und Unbemannte Flug-Systeme sind von dem Thema betroffen. Bei FlyNex verstehen wir daher auch Datenschutz als Teil von „Drone Data & Workflow Solutions“.

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