Unkompliziert Drohnenaufstiege genehmigen lassen
Um für Drohnenaufstiege und Befliegungen alle erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, übernimmt FlyNex von der Antragstellung, über die Einholung der Genehmigungen, bis hin zum Kontakt zu Behörden und anderen Einrichtungen den kompletten Prozess. Über 98% aller beantragten Aufstiege durch FlyNex wurden bisher genehmigt.


In 3 Schritten zu Ihrer Aufstiegs genehmigung
Preisübersicht
Einfache Aufstiege
- Für einzelne Drohnenstarts, bei denen die Drohne innerhalb des Sichtbereiches des Piloten geflogen wird und die Flugräume keinen besonderen Auflagen unterliegen
Standard Projekte
- Für umfängliche Drohnen-Befliegungen innerhalb der Sichtweite, ggf. mit wiederholten Aufstiegen oder über größere Flächen mit unterschiedlichen Auflagen und Regeln. Wir klären auch ggf. Fragen zur erforderlichen Allgemeinverfügung für Drohnen-Einsätze.
Komplexe Projekte
- Für komplexe Befliegungsprojekte, ggf. auch BVLOS-Flüge, unter Berücksichtigung von vielfältigen Flug- und Auflagenbereichen mit entsprechenden Regeln.
Beispielkalkulation für ein Standardprojekt

Ermittlung der Einrichtungen und jeweiligen Ansprechpartner
Erlaubnis für folgende Flugbereiche einholen
Kraftwerk: Hier gilt ein generelles Betriebsverbot 100 m über und um die Begrenzung von Anlagen der Energieverteilung. Sie benötigen die ausdrückliche Zustimmung des Anlagenbetreibers.
Bildungseinrichtung: Sie müssen die Bildungseinrichtung informieren, dass hier ein Drohnenflug in der Umgebung stattfindet.
Ortslage: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Drohnen-Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde und / oder Polizeidienststelle vorab schriftlich anzuzeigen.
Industrieanlage: 100 m über und um Industrieanlagen gilt ein generelles Betriebsverbot. Sie benötigen die Zustimmung des Betreibers.
Meldung an die zuständige Dienststelle der Polizei / des Ordnungsamtes
Projektbezogene FlyNex-Checkliste
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