Viele Unternehmen, die Drohnen für Infrastrukturinspektionen einsetzen, erhalten regelmäßig Anfragen von Behörden zu durchgeführten Flügen. In solchen Situationen ist es entscheidend, schnell und vollständig auskunftsfähig zu sein. Doch welche rechtlichen Grundlagen gelten? Und wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen?

Die rechtliche Grundlage: Wann gilt die Flugbuchpflicht?

Die Flugbuchpflicht für Drohnen ist in Deutschland nicht pauschal für alle gewerblichen Drohnenflüge vorgeschrieben, wie oft angenommen wird. Entscheidend ist die Betriebskategorie nach der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947:

Offene Kategorie (A1, A2, A3)

In der offenen Kategorie – die den Großteil der gewerblichen Infrastrukturinspektionen abdeckt – besteht keine gesetzliche Flugbuchpflicht. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Flüge, solange die Betriebsvoraussetzungen der offenen Kategorie eingehalten werden (max. 25 kg, max. 120 m Höhe, Sichtflug etc.).

Spezielle Kategorie

Anders sieht es in der speziellen Kategorie aus: Hier wird eine Betriebsgenehmigung benötigt, und die zuständige Luftfahrtbehörde kann im Rahmen dieser Genehmigung eine Flugbuchpflicht vorschreiben. Die konkreten Auflagen werden individuell festgelegt.

Wichtig: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, empfehlen Experten die freiwillige Führung eines Flugbuchs – insbesondere für Versicherungsfälle, Audits und Behördenanfragen.

Was sollte dokumentiert werden?

Unternehmen, die ihre Drohnenflüge systematisch dokumentieren, sind bei Behördenanfragen klar im Vorteil. Folgende Angaben sollten erfasst werden:

  • 1

    Name des verantwortlichen Fernpiloten

  • 2

    Datum des Fluges

  • 3
    UAS-Modell und Seriennummer
  • 4

    Art des Fluges (z.B. Inspektion, Vermessung, Dokumentation)

  • 5

    Start- und Landeort (GPS-Koordinaten)

  • 6

    Abflug- und Ankunftszeit in koordinierter Weltzeit (UTC)

  • 7

    Gesamtdauer des Fluges


Zusätzlich empfehlen Experten die Dokumentation von Akkustand, besonderen Vorkommnissen, Wetterbedingungen sowie dem konkreten Projektbezug. Gerade bei sicherheitskritischen Infrastrukturinspektionen kann diese erweiterte Dokumentation im Schadensfall oder bei behördlichen Anfragen entscheidend sein.

Aufbewahrungspflicht und Auskunftsfähigkeit

Wenn eine Flugbuchpflicht besteht (z.B. durch Auflagen in der speziellen Kategorie), muss das Flugbuch bis zu zwei Jahre aufbewahrt und auf Nachfrage von Behörden vorgelegt werden. Bei Audits, Versicherungsfällen oder behördlichen Kontrollen müssen Unternehmen sofort auskunftsfähig sein. Cloud-basierte Lösungen wie die FlyNex Plattform bieten hier einen entscheidenden Vorteil: Die Daten sind jederzeit und von überall abrufbar, DSGVO-konform auf deutschen Servern gespeichert und gegen Verlust gesichert.

Das Problem: Manuelle Dokumentation ist fehleranfällig und zeitaufwendig

In der Praxis führen viele Infrastrukturbetreiber ihre Flugdokumentation noch immer manuell – sei es in Papierform oder in Excel-Tabellen. Die Konsequenzen:

  • Zeitverschwendung: Piloten verbringen bis zu 50% ihrer Zeit mit administrativem Papierkram statt mit produktiven Inspektionen. Bei einem Team von fünf Piloten mit je 100 Flügen pro Jahr summiert sich dies auf hunderte verschwendete Arbeitsstunden.

  • Fehlerquellen: Zahlendreher bei UTC-Zeitangaben, vergessene GPS-Koordinaten oder fehlende Seriennummern sind an der Tagesordnung. Jeder dieser scheinbar kleinen Fehler kann bei einer Behördenkontrolle zum Problem werden.

  • Vergessene Einträge: Nach einem langen Inspektionstag an weitläufigen Anlagen vergessen Piloten die Dokumentation einzelner Flüge – oder tragen sie Tage später aus der Erinnerung nach, was die Beweiskraft erheblich mindert.

  • Keine sofortige Verfügbarkeit: Bei einer Behördenanfrage müssen erst mühsam Excel-Dateien zusammengesucht, gefiltert und exportiert werden. Zeit, die in kritischen Situationen fehlt.

Die Lösung: Automatisierte Flugdokumentation

Moderne Flottenmanagement-Systeme eliminieren diese Probleme durch vollständige Automatisierung. Plattformen wie FlyNex erfassen alle relevanten Flugdaten automatisch und stellen sie revisionssicher bereit:

  • Automatische Datenerfassung: Alle Pflichtangaben werden direkt aus den Flugdaten übernommen – ohne manuelle Eingabe

  • Zentrale Datenhaltung: Alle Flüge sind in einer zentralen Datenbank gespeichert und jederzeit abrufbar

  • Sofortige Auskunftsfähigkeit: Bei Behördenanfragen können Reports mit wenigen Klicks generiert werden

  • Compliance-Sicherheit: DSGVO-konforme Speicherung auf deutschen Servern mit revisionssicherer Dokumentation

  • Integration: Nahtlose Anbindung an bestehende EAM-, CAFM- oder CMMS-Systeme

Fazit: Vorbereitung zahlt sich aus

Auch wenn nicht alle gewerblichen Drohnenflüge einer gesetzlichen Flugbuchpflicht unterliegen, ist eine systematische Dokumentation unverzichtbar. Unternehmen, die bei Behördenanfragen schnell und vollständig auskunftsfähig sind, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern profitieren auch von effizienteren Prozessen und besserer Nachvollziehbarkeit.

Automatisierte Lösungen reduzieren den administrativen Aufwand erheblich und schaffen die Grundlage für professionelles, rechtssicheres Drohnenmanagement – von der Planung über die Durchführung bis zur revisionssicheren Dokumentation.

Wer heute noch manuell dokumentiert, verschwendet nicht nur Ressourcen – er geht auch unnötige rechtliche Risiken ein.

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